Termine Facebook Intern

Gemeldete Explosion in Mingolsheim

Am späten Sonntagabend (30.11.2025) gegen 23 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Bad Schönborn mit beiden Abteilungen unter dem Stichwort „Explosion im Gebäude“ in die Heidelberger Straße nach Mingolsheim alarmiert. Bei der Erkundung stellte sich heraus, dass aus einer Propangasflasche, die für einen Gasheizofen in der Wohnung genutzt wurde, Gas austrat und brannte. Dem Bewohner und seinem Kleinkind war der Fluchtweg ins Freie durch die Flammen versperrt. Er machte sich deshalb auf der Rückseite der Wohnung an einem Fenster bemerkbar. Die übrigen Bewohner des Mehrfamilienhauses hatten sich bereits eigenständig in Sicherheit gebracht – vernetzte Rauchmelder hatten sie rechtzeitig gewarnt.

Ein Trupp unter Atemschutz konnte die Gasflasche abdrehen und ins Freie bringen. Der Bewohner und das Kleinkind wurden durch die Feuerwehr aus dem Gebäude gerettet und zur ambulanten Versorgung an den Rettungsdienst übergeben. Die weiteren Hausbewohner wurden durch die Bereitschaft des DRK Bad Schönborn betreut und konnten nach Abschluss des Einsatzes wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die Feuerwehr Bad Schönborn war mit acht Fahrzeugen und rund 50 Einsatzkräften unter der Leitung von Kommandant Thorsten Albrecht im Einsatz. Auch der Rettungsdienst sowie der DRK-Ortsverein Bad Schönborn waren mit mehreren Kräften beteiligt. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

In der vergangenen Zeit kam es im Landkreis Karlsruhe zu zwei schweren Explosionen in Stutensee und Ubstadt-Weiher, bei denen Menschen verletzt und getötet wurden. Beide Unglücke standen im Zusammenhang mit unsachgemäßem Umgang mit Propangasflaschen in Gebäuden. Die Feuerwehr weist deshalb eindringlich auf folgende Hinweise hin:

  • Wenn Sie einen Defekt oder ein Abströmen an der Gasflasche bemerken, drehen Sie die Flasche sofort zu – sofern dies noch gefahrlos möglich ist.
  • Wenn ein Zudrehen nicht mehr möglich ist oder Sie Gasgeruch im Gebäude feststellen, öffnen Sie alle Fenster, warnen Sie die anderen Bewohner und verlassen Sie das Gebäude. Benutzen Sie keine Lichtschalter oder Klingeln, da hierdurch Zündfunken entstehen können. Alarmieren Sie die Feuerwehr von außerhalb des Gebäudes über die Notrufnummer 112.
  • Beim Einsatz mobiler Gasheizöfen in geschlossenen Räumen gilt: Betrieb nur in gut belüfteten Gebäuden, niemals im Keller. Das Gerät muss sich automatisch ausschalten, wenn zu wenig Sauerstoff im Raum vorhanden ist oder die Zündflamme erlischt. Tauschen Sie Gasschlauch und Druckminderer spätestens nach 10 Jahren aus, da es durch Materialermüdung zu Undichtkeiten kommen kann.
  • Sollte eine Flucht nicht mehr möglich sein, machen Sie sich am Fenster bemerkbar, damit die Feuerwehr Sie retten kann.
01.12.2025